AGBs
Unsere Geschäftsbedingungen für Touren
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Touren, Wanderungen mit Führer usw. erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung gelten unsere Bedingungen als
angenommen. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind.
2. Buchung / Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung an uns, auch indirekt über beispielsweise Hotels, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese unsere Bedingungen für
die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Auftrag muss schriftlich (per Post, per FAX, elektronisch per E-Mail) erfolgen.
Buchungen werden nur angenommen, wenn die Anschrift und eine Telefonnummer des Auftraggebers vollständig vorliegen.
Bei der Buchung müssen eventuell vorhandene Gutscheine angeführt werden. Die Gutscheine müssen zwingend bei Veranstaltungsbeginn im original vorgelegt werden.
Es erfolgt immer eine Buchungsbestätigung durch den Veranstalter (ggf. über das Hotel). Erst dann ist der Termin fest und für Sie reserviert.
Die Termin-, bzw. Buchungsanfrage muss möglichst bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Kurzfristige Anfragen werden gesondert behandelt.
Mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters tritt dieser Vertrag in Kraft.
Die Zahlung ist bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Erfolgt die Buchung über die angegebenen Hotels, ist über die Hotelverwaltung entsprechend abzurechnen. Hierbei entstehen gegebenenfalls weitere Gebühren (Vermittlungsgebühren).
3. Absage durch den Veranstalter
a) Eine Absage der Tour durch den Veranstalter erfolgt bei Gewitter, Sturm, anhaltendem Starkregen oder einer Unwetterwarnung des „Deutschen Wetterdienst“ oder anderer
amtlicher Stellen bis spätestens 2 Stunden vor Start und im Krankheitsfall des „Hauptdarstellers“ bzw. eines oder mehrerer nötigen Nebendarsteller.
In diesem Fall bietet der Veranstalter einen Alternativtermin an.
b) Bei kurz vor oder während der Veranstaltung eintretendem Schlechtwetters kann die Tour durch den Veranstalter/Tourleiter aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
Wenn möglich wird ein Ausweichprogramm indoor angeboten.
4. Absage durch den Auftraggeber / Nichterscheinen der Teilnehmer
Bei Absage durch den Auftraggeber gilt folgendes:
a) Bei Absage bis 14 Tage vor der bestätigten Tour entfällt diese, bzw. erlischt die Bestätigte Buchung. Es werden keine Kosten berechnet.
b) Bei Absage innerhalb 7 Tage vor der bestätigten Tour berechnen wir 50 % des zu zahlenden Preises. Oder es wird ein Alternativtermin nach unseren Vorschlägen vereinbart,
für den diese Bedingungen gelten.
c) Bei Absage weniger als 1 Tag vor der Tour wird der volle Betrag fällig.
d) Ebenso wird der volle Betrag fällig, wenn es kurzfristig (weniger als 7 Tage vorher) weniger Teilnehmer bei einer gebuchten und bestätigten Gruppenbuchung werden.
e) Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag berechnet.
Vereinbarter Beginn
Der vereinbarte Beginn muss von Seiten des Teilnehmers eingehalten werden.
Die Kontaktperson/Teilnehmer muss dafür Sorge tragen, dass alle Teilnehmer zu der vereinbarten Uhrzeit am vorher festgelegten Treffpunkt „startklar“ sind.
Bei Verspätungen der Teilnehmer über 15 Minuten entfällt die Tour, bzw. erlischt die Buchung. Eine Rückerstattung des Honorars ist nicht möglich.
Technische oder gesundheitliche Probleme des Veranstalters können in Ausnahmefällen eine zeitliche Verzögerung des Beginns mit sich bringen.
Dauer
Die aufgeführten Zeitangaben sind circa Angaben. Die Zeiten können entsprechend dem Kundenwunsch in vernünftigem Rahmen angepasst werden.
Sonstiges
Teilnehmer müssen festes, für Wanderungen geeignetes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung (Regenkleidung) tragen bzw. mitführen.
Des Weiteren sollten alle Teilnehmer konditionell in der Lage sein, die Tour bzw. Wanderung zu bewältigen. Können ein oder mehrere Teilnehmer aus den genannten Gründen
nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen erfolgt keine Rückerstattung oder Minderung.
5. Haftung
Für Schäden an Personen oder Sachen durch Unfälle oder durch den Verlust von Gegenständen während der Veranstaltung übernehmen wir (Veranstalter/Tourleiter) keinerlei
Haftung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für teilnehmende Kinder und Jugendliche wird vom Veranstalter/Tourleiter keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Teilnahme an unseren Wanderungen und Touren erfolgt
ausschließlich auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
Die angebotenen Veranstaltung sind "Gruselveranstaltungen". Solche Veranstaltungen werden durch Schreckmomente, Lichteffekte, Soundeffekte und technische Hilfsmittel
erzielt. Teilnehmenden Personen muss bewusst sein, dass sie gegebenenfalls erschreckt werden. Der Veranstalter übernimmt hierbei keinerlei Verantwortung für physische oder
psychische Folgeerscheinungen.
a. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer auf eigene Gefahr.
b. Unsere Veranstaltungen und Touren sind keine Partyveranstaltungen.
c. Auf humorvolle Art und Weise werden Ereignisse, Erzählungen, Sagen und Legenden, welche sich mit dem Thema Geister und Übersinnlichem befassen, dem Teilnehmer näher gebracht. Bitte denken Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit an entsprechende Kleidung und Schuhwerk.
d. Im Geisterbus stellen Sie bitte keinerlei Gegenstände in den Mittelgang. Diese könnten die Darsteller verletzten, aber auch bei einem Unfall durch ein Umherschleudern eine Gefahr bedeuten.
e. Auf all unseren Veranstaltungen und Touren ist ein Einsatz von Taschenlampen, Handys und anderen Lichtquellen untersagt.
f. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet.
g. Ebenso sind Schirme und Handtaschen, welche als Schlagwerkzeug unsere Erschrecker gefährden könnten, untersagt.
h. Stark alkoholisierte Personen können an den Veranstaltungen und Touren nicht teilnehmen und werden ausgeschlossen.
i. Ein Ausschluss erfolgt bei störendem Verhalten und übermäßigem Alkoholgenuss.
j. Bei einem Ausschluss werden keinerlei Kosten erstattet. (Rückfahrt, Eintrittspreise, etc.)
k. Bitte schnallen Sie sich im Geisterbus stets an.
l. Bitte lassen Sie keine Wertgegenstände liegen. (beispielsweise im Geisterbus). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt
davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
7. Datenschutz
Kundendaten werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (Paragraph 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Der
Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung ausdrücklich zu. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben.